Interessenkonflikt

Ein “Inter­essenkon­flikt” entste­ht, wenn die Inter­essen ein­er Per­son oder Organ­i­sa­tion in Kon­flikt mit den Inter­essen ein­er anderen Per­son oder Organ­i­sa­tion ste­hen, oder wenn eine Per­son oder Organ­i­sa­tion mehrere Inter­essen hat, die miteinan­der in Kon­flikt ste­hen kön­nten. Im Arbeit­srecht kann ein Inter­essenkon­flikt auftreten, wenn zum Beispiel die per­sön­lichen oder finanziellen Inter­essen eines Arbeit­nehmers in Kon­flikt mit den Inter­essen des Arbeit­ge­bers ste­hen. Inter­essenkon­flik­te kön­nen die Objek­tiv­ität und Unparteilichkeit beein­trächti­gen und müssen daher sorgfältig gehand­habt wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

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    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

    In einem bemerkenswerten Urteil hat das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) entsch­ieden, dass der Vor­sitzende eines Betrieb­srats in der Regel nicht gle­ichzeit­ig als Daten­schutzbeauf­tragter fungieren darf. Das Urteil wurde am 6. Juni 2023 unter dem Akten­ze­ichen 9 AZR 383/19 gefällt. Die Entschei­dung des Gerichts beruht auf der Erken­nt­nis, dass die Rollen eines Betrieb­sratsvor­sitzen­den und eines Daten­schutzbeauf­tragten typ­is­cher­weise nicht…