Ein “Interessenkonflikt” entsteht, wenn die Interessen einer Person oder Organisation in Konflikt mit den Interessen einer anderen Person oder Organisation stehen, oder wenn eine Person oder Organisation mehrere Interessen hat, die miteinander in Konflikt stehen könnten. Im Arbeitsrecht kann ein Interessenkonflikt auftreten, wenn zum Beispiel die persönlichen oder finanziellen Interessen eines Arbeitnehmers in Konflikt mit den Interessen des Arbeitgebers stehen. Interessenkonflikte können die Objektivität und Unparteilichkeit beeinträchtigen und müssen daher sorgfältig gehandhabt werden. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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In einem bemerkenswerten Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Vorsitzende eines Betriebsrats in der Regel nicht gleichzeitig als Datenschutzbeauftragter fungieren darf. Das Urteil wurde am 6. Juni 2023 unter dem Aktenzeichen 9 AZR 383/19 gefällt. Die Entscheidung des Gerichts beruht auf der Erkenntnis, dass die Rollen eines Betriebsratsvorsitzenden und eines Datenschutzbeauftragten typischerweise nicht…