Interessenkonflikt

Ein „Inter­es­sen­kon­flikt“ ent­steht, wenn die Inter­es­sen einer Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on in Kon­flikt mit den Inter­es­sen einer ande­ren Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on ste­hen, oder wenn eine Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on meh­re­re Inter­es­sen hat, die mit­ein­an­der in Kon­flikt ste­hen könn­ten. Im Arbeits­recht kann ein Inter­es­sen­kon­flikt auf­tre­ten, wenn zum Bei­spiel die per­sön­li­chen oder finan­zi­el­len Inter­es­sen eines Arbeit­neh­mers in Kon­flikt mit den Inter­es­sen des Arbeit­ge­bers ste­hen. Inter­es­sen­kon­flik­te kön­nen die Objek­ti­vi­tät und Unpar­tei­lich­keit beein­träch­ti­gen und müs­sen daher sorg­fäl­tig gehand­habt wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

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    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

    In einem bemer­kens­wer­ten Urteil hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ent­schie­den, dass der Vor­sit­zen­de eines Betriebs­rats in der Regel nicht gleich­zei­tig als Daten­schutz­be­auf­trag­ter fun­gie­ren darf. Das Urteil wur­de am 6. Juni 2023 unter dem Akten­zei­chen 9 AZR 383/19 gefällt. Die Ent­schei­dung des Gerichts beruht auf der Erkennt­nis, dass die Rol­len eines Betriebs­rats­vor­sit­zen­den und eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten typi­scher­wei­se nicht…