Interessenvertretung

Die „Inter­es­sen­ver­tre­tung“ bezieht sich auf Per­so­nen, Grup­pen oder Insti­tu­tio­nen, die die Inter­es­sen einer bestimm­ten Gesellschafts‑, Wirt­schafts- oder Berufs­grup­pe defi­nie­ren und ver­tre­ten. Dies kann Gewerk­schaf­ten, Berufs­ver­bän­de, Lob­by­grup­pen und ähn­li­che Orga­ni­sa­tio­nen ein­schlie­ßen. Die Inter­es­sen­ver­tre­tung kann auf ver­schie­de­nen Ebe­nen erfol­gen, von der loka­len bis zur inter­na­tio­na­len Ebe­ne, und kann eine Viel­zahl von Akti­vi­tä­ten umfas­sen, ein­schließ­lich Lob­by­ar­beit, Öffent­lich­keits­ar­beit, Ver­hand­lun­gen und Rechts­strei­tig­kei­ten. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.