Interessenvertretung

Die “Inter­essen­vertre­tung” bezieht sich auf Per­so­n­en, Grup­pen oder Insti­tu­tio­nen, die die Inter­essen ein­er bes­timmten Gesellschafts‑, Wirtschafts- oder Beruf­s­gruppe definieren und vertreten. Dies kann Gew­erkschaften, Berufsver­bände, Lob­by­grup­pen und ähn­liche Organ­i­sa­tio­nen ein­schließen. Die Inter­essen­vertre­tung kann auf ver­schiede­nen Ebe­nen erfol­gen, von der lokalen bis zur inter­na­tionalen Ebene, und kann eine Vielzahl von Aktiv­itäten umfassen, ein­schließlich Lob­b­yarbeit, Öffentlichkeit­sar­beit, Ver­hand­lun­gen und Rechtsstre­it­igkeit­en. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.