Internationale Standards

Inter­na­tionale Stan­dards in der Arbeitswelt beziehen sich auf eine Rei­he von Regeln und Richtlin­ien, die entwick­elt wur­den, um die Rechte und das Woh­lerge­hen von Arbeit­nehmern weltweit zu schützen. Diese Stan­dards deck­en eine Vielzahl von The­men ab, darunter Arbeits­be­din­gun­gen, Arbeitssicher­heit und Gesund­heitss­chutz, Arbeit­szeit­en, Löhne und Diskri­m­inierung am Arbeitsplatz.
Ein wichtiger Akteur bei der Fes­tle­gung inter­na­tionaler Arbeits­stan­dards ist die Inter­na­tionale Arbeit­sor­gan­i­sa­tion (ILO). Die ILO-Arbeits­stan­dards gel­ten als Richtlin­ien für inter­na­tionale und nationale Poli­tik und gehören zu den wichtig­sten Säulen der Nach­halti­gen Entwick­lungsziele der Vere­in­ten Natio­nen bis 2030. Für die nationale Poli­tik geben sie eben­falls den Rah­men vor, beispiel­sweise bei Beschäftigungs‑, Arbeits- und Familienpolitik.
Die ILO hat ein umfassendes Sys­tem von Instru­menten zur Arbeit und Sozialpoli­tik entwick­elt, das durch ein Auf­sichtssys­tem unter­stützt wird, das darauf abzielt, alle Arten von Prob­le­men in ihrer Anwen­dung auf nationaler Ebene zu lösen.
Es gibt auch andere Organ­i­sa­tio­nen wie die Inter­na­tionale Organ­i­sa­tion für Nor­mung (ISO), die Stan­dards in ver­schiede­nen Bere­ichen, ein­schließlich der Arbeitswelt, fes­tle­gen. Diese Stan­dards sind das Ergeb­nis der Weisheit von Men­schen mit Fach­wis­sen in ihrem Fachge­bi­et und die die Bedürfnisse der Organ­i­sa­tio­nen ken­nen, die sie vertreten — wie Her­steller, Verkäufer, Käufer, Kun­den, Han­delsver­bände, Nutzer oder Regulierungsbehörden.
Es ist wichtig zu beacht­en, dass die Ein­hal­tung dieser Stan­dards in vie­len Fällen frei­willig ist, obwohl sie oft als Best Prac­tices in der Indus­trie ange­se­hen wer­den und in eini­gen Fällen geset­zlich vorgeschrieben sein können.


  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Herausforderungen und Auswirkungen auf Unternehmen

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    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Herausforderungen und Auswirkungen auf Unternehmen

    Das Liefer­ket­ten­sorgfalt­spflicht­enge­setz (LkSG), oft auch ein­fach als Liefer­ket­tenge­setz beze­ich­net und am 1. Jan­u­ar 2023 in Kraft getreten, stellt Unternehmen vor neue Her­aus­forderun­gen. Es verpflichtet Unternehmen mit Haupt­sitz oder Haupt­nieder­las­sung in Deutsch­land und in der Regel mehr als 3000 Mitar­beit­ern (ab 1. Jan­u­ar 2024 mehr als 1000 Mitar­beit­ern), umfan­gre­iche Sorgfalt­spflicht­en zu erfüllen. Diese Sorgfalt­spflicht­en zie­len darauf…