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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 23. Februar 2022 (Aktenzeichen: 10 AZR 99/21) festgestellt, dass der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld tritt, nicht erfüllt wird, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist. In dem konkreten Fall wählte der Kläger für das Jahr…