ibp.Redaktion
/
Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen, bekannt als Gender Pay Gap, besteht immer noch in Deutschland. Trotzdem gibt es positive Entwicklungen, die zur Bekämpfung dieser Ungleichheit beitragen. Eine wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat kürzlich den Equal-Pay-Grundsatz gestärkt und verdeutlicht, dass von diesem Grundsatz nicht abgewichen werden darf, nur weil ein männlicher Kollege ein höheres Gehalt…