ibp.Redaktion
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oft auch einfach als Lieferkettengesetz bezeichnet und am 1. Januar 2023 in Kraft getreten, stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Es verpflichtet Unternehmen mit Hauptsitz oder Hauptniederlassung in Deutschland und in der Regel mehr als 3000 Mitarbeitern (ab 1. Januar 2024 mehr als 1000 Mitarbeitern), umfangreiche Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Diese Sorgfaltspflichten zielen darauf…