Reisezeit


  • Reisezeit mit der Bahn ist Arbeitszeit: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg

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    Reisezeit mit der Bahn ist Arbeitszeit: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg

    In einem bemer­kens­wer­ten Urteil hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Lüne­burg (VG) ent­schie­den, dass die Rei­se­zeit von Mit­ar­bei­tern eines Spe­di­ti­ons­un­ter­neh­mens mit der Bahn als Arbeits­zeit im Sin­ne des Arbeits­zeit­ge­set­zes zu betrach­ten ist. Das Urteil wur­de am 2. Mai 2023 unter dem Akten­zei­chen 3 A 146/22 gefällt. Die Ent­schei­dung des Gerichts betrifft Mit­ar­bei­ter eines Spe­di­ti­ons­un­ter­neh­mens, die Fahr­zeu­ge zu ver­schie­de­nen…