Reisezeit


  • Reisezeit mit der Bahn ist Arbeitszeit: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg

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    Reisezeit mit der Bahn ist Arbeitszeit: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg

    In einem bemerkenswerten Urteil hat das Ver­wal­tungs­gericht Lüneb­urg (VG) entsch­ieden, dass die Reisezeit von Mitar­beit­ern eines Spedi­tion­sun­ternehmens mit der Bahn als Arbeit­szeit im Sinne des Arbeit­szeit­ge­set­zes zu betra­cht­en ist. Das Urteil wurde am 2. Mai 2023 unter dem Akten­ze­ichen 3 A 146/22 gefällt. Die Entschei­dung des Gerichts bet­rifft Mitar­beit­er eines Spedi­tion­sun­ternehmens, die Fahrzeuge zu ver­schiede­nen…