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In einem bemerkenswerten Urteil hat das Verwaltungsgericht Lüneburg (VG) entschieden, dass die Reisezeit von Mitarbeitern eines Speditionsunternehmens mit der Bahn als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu betrachten ist. Das Urteil wurde am 2. Mai 2023 unter dem Aktenzeichen 3 A 146/22 gefällt. Die Entscheidung des Gerichts betrifft Mitarbeiter eines Speditionsunternehmens, die Fahrzeuge zu verschiedenen…