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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Beschluss vom 9. April 2019 (Az: 1 ABR 51/17) entschieden, dass der Betriebsrat bei der Anforderung von Informationen über Schwangerschaften im Betrieb den Datenschutz zusichern muss. Der Betriebsrat muss darlegen, wie er die sensiblen Gesundheitsdaten der betroffenen Arbeitnehmerinnen schützen wird. Andernfalls kann der Arbeitgeber die Auskunft verweigern. In dem…