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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 19. Oktober 2022 (Aktenzeichen: 7 ABR 27/21) festgestellt, dass das Amt der Schwerbehindertenvertretung nicht vorzeitig beendet wird, wenn die Anzahl der schwerbehinderten Menschen in einem Betrieb unter den Schwellenwert von fünf sinkt. In dem konkreten Fall ging es um einen Kölner Betrieb mit etwa 120 Mitarbeitern, in dem im…