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Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.08.2022 (Aktenzeichen: 2 AZR 225/20) die Rechte von Datenschutzbeauftragten gestärkt. Das Gericht hat entschieden, dass der Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte verfassungsgemäß ist. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem ein Arbeitgeber versucht hatte, einen Datenschutzbeauftragten ordentlich zu kündigen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass eine solche Kündigung unzulässig ist, es sei denn,…