Sonderkündigungsrecht


  • Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Datenschutzbeauftragten: Sonderkündigungsschutz ist verfassungsgemäß

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    Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Datenschutzbeauftragten: Sonderkündigungsschutz ist verfassungsgemäß

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in sei­ner Ent­schei­dung vom 25.08.2022 (Akten­zei­chen: 2 AZR 225/20) die Rech­te von Daten­schutz­be­auf­trag­ten gestärkt. Das Gericht hat ent­schie­den, dass der Son­der­kün­di­gungs­schutz für Daten­schutz­be­auf­trag­te ver­fas­sungs­ge­mäß ist. Die Ent­schei­dung wur­de getrof­fen, nach­dem ein Arbeit­ge­ber ver­sucht hat­te, einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten ordent­lich zu kün­di­gen. Das Gericht stell­te jedoch fest, dass eine sol­che Kün­di­gung unzu­läs­sig ist, es sei…