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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung (Az: 2 AZR 38/19) vom 27. Juni 2019 wichtige Klarstellungen zum Betriebsbegriff und zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats vorgenommen. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob eine durch einen Strukturtarifvertrag nach § 3 BetrVG gebildete betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheit einen Betrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes darstellt. Das Gericht hat entschieden,…