ibp.Redaktion
/
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist und ab dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt wird, stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umfassenderen und einheitlicheren Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Sie ersetzt und erweitert die bisherige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) und wird erhebliche Auswirkungen auf…