Urlaubsansprüche

„Urlaubs­an­sprü­che“ bezie­hen sich auf das gesetz­lich garan­tier­te Recht eines Arbeit­neh­mers auf bezahl­ten Urlaub. In Deutsch­land ist die­ser Anspruch im Bun­des­ur­laubs­ge­setz gere­gelt. Jeder Arbeit­neh­mer hat Anspruch auf min­des­tens 24 Werk­ta­ge Urlaub pro Kalen­der­jahr bei einer 6‑Ta­ge-Woche. Bei einer 5‑Ta­ge-Woche sind es min­des­tens 20 Werk­ta­ge. Die­se Anzahl kann durch Arbeits- oder Tarif­ver­trä­ge erhöht wer­den, aber nicht unter­schrit­ten wer­den. Urlaubs­an­sprü­che kön­nen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ver­fal­len oder über­tra­gen wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Urlaubsanspruch in Deutschland: Ein Überblick

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    Urlaubsanspruch in Deutschland: Ein Überblick

    In der Arbeits­welt ist der Urlaubs­an­spruch ein zen­tra­les The­ma. Er ermög­licht es Arbeit­neh­mern, sich zu erho­len und ihre Bat­te­rien wie­der auf­zu­la­den. Doch wie wird der Urlaubs­an­spruch berech­net? Und wie wir­ken sich Teil­zeit, Kün­di­gung, Mini­jobs, Eltern­zeit und Kurz­ar­beit auf den Urlaubs­an­spruch aus? In die­sem Arti­kel wer­den wir die­se Fra­gen klä­ren und Ihnen einen umfas­sen­den Über­blick über…

  • Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

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    Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

    In einer weg­wei­sen­den Ent­schei­dung hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) am 20. Dezem­ber 2022 (Az. 9 AZR 266/20) klar­ge­stellt, dass die Urlaubs­an­sprü­che von Arbeit­neh­mern nicht ohne wei­te­res ver­jäh­ren kön­nen. Gemäß die­sem Urteil beginnt die gesetz­li­che drei­jäh­ri­ge Ver­jäh­rungs­frist für den Anspruch auf bezahl­ten Jah­res­ur­laub erst am Ende des Kalen­der­jah­res, in dem der Arbeit­ge­ber den Arbeit­neh­mer über sei­nen spe­zi­fi­schen…

  • Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Arbeitnehmern: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch bei Krankheit

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    Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Arbeitnehmern: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch bei Krankheit

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt in Deutsch­land hat in einer weg­wei­sen­den Ent­schei­dung die Rech­te von Arbeit­neh­mern gestärkt, die aus gesund­heit­li­chen Grün­den ihren Urlaub nicht in Anspruch neh­men kön­nen. In dem Urteil vom 20. Dezem­ber 2022 (Akten­zei­chen: 9 AZR 245/19) wur­de fest­ge­stellt, dass der gesetz­li­che Min­dest­ur­laubs­an­spruch aus einem Jahr, in dem der Arbeit­neh­mer tat­säch­lich gear­bei­tet hat, bevor er aus…