Urlaubsansprüche

“Urlaub­sansprüche” beziehen sich auf das geset­zlich garantierte Recht eines Arbeit­nehmers auf bezahlten Urlaub. In Deutsch­land ist dieser Anspruch im Bun­desurlaub­s­ge­setz geregelt. Jed­er Arbeit­nehmer hat Anspruch auf min­destens 24 Werk­tage Urlaub pro Kalen­der­jahr bei ein­er 6‑Tage-Woche. Bei ein­er 5‑Tage-Woche sind es min­destens 20 Werk­tage. Diese Anzahl kann durch Arbeits- oder Tar­ifverträge erhöht wer­den, aber nicht unter­schrit­ten wer­den. Urlaub­sansprüche kön­nen unter bes­timmten Bedin­gun­gen ver­fall­en oder über­tra­gen wer­den. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Urlaubsanspruch in Deutschland: Ein Überblick

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    Urlaubsanspruch in Deutschland: Ein Überblick

    In der Arbeitswelt ist der Urlaub­sanspruch ein zen­trales The­ma. Er ermöglicht es Arbeit­nehmern, sich zu erholen und ihre Bat­te­rien wieder aufzu­laden. Doch wie wird der Urlaub­sanspruch berech­net? Und wie wirken sich Teilzeit, Kündi­gung, Mini­jobs, Elternzeit und Kurzarbeit auf den Urlaub­sanspruch aus? In diesem Artikel wer­den wir diese Fra­gen klären und Ihnen einen umfassenden Überblick über…

  • Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

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    Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

    In ein­er weg­weisenden Entschei­dung hat das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) am 20. Dezem­ber 2022 (Az. 9 AZR 266/20) klargestellt, dass die Urlaub­sansprüche von Arbeit­nehmern nicht ohne weit­eres ver­jähren kön­nen. Gemäß diesem Urteil begin­nt die geset­zliche drei­jährige Ver­jährungs­frist für den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erst am Ende des Kalen­der­jahres, in dem der Arbeit­ge­ber den Arbeit­nehmer über seinen spez­i­fis­chen…

  • Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Arbeitnehmern: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch bei Krankheit

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    Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Arbeitnehmern: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch bei Krankheit

    Das Bun­de­sar­beits­gericht in Deutsch­land hat in ein­er weg­weisenden Entschei­dung die Rechte von Arbeit­nehmern gestärkt, die aus gesund­heitlichen Grün­den ihren Urlaub nicht in Anspruch nehmen kön­nen. In dem Urteil vom 20. Dezem­ber 2022 (Akten­ze­ichen: 9 AZR 245/19) wurde fest­gestellt, dass der geset­zliche Min­desturlaub­sanspruch aus einem Jahr, in dem der Arbeit­nehmer tat­säch­lich gear­beit­et hat, bevor er aus…