Urteil des BAG vom 06.06.2023 (Az. 9 AZR 383/19)


  • Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

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    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

    In einem bemer­kens­wer­ten Urteil hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ent­schie­den, dass der Vor­sit­zen­de eines Betriebs­rats in der Regel nicht gleich­zei­tig als Daten­schutz­be­auf­trag­ter fun­gie­ren darf. Das Urteil wur­de am 6. Juni 2023 unter dem Akten­zei­chen 9 AZR 383/19 gefällt. Die Ent­schei­dung des Gerichts beruht auf der Erkennt­nis, dass die Rol­len eines Betriebs­rats­vor­sit­zen­den und eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten typi­scher­wei­se nicht…