Urteil des BAG vom 20.12.2022 (Az. 9 AZR 266/20)

Das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) hat am 20. Dezem­ber 2022 (Az. 9 AZR 266/20) ein wichtiges Urteil gefällt, das die Ver­jährung von Urlaub­sansprüchen bet­rifft. Dem­nach kön­nen Urlaub­sansprüche nicht ein­fach ver­jähren. Die Ver­jährungs­frist begin­nt erst, wenn der Arbeit­ge­ber den Arbeit­nehmer über seine Urlaub­sansprüche und die entsprechen­den Ver­fall­fris­ten informiert hat und der Arbeit­nehmer den Urlaub den­noch nicht in Anspruch nimmt. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

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    Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

    In ein­er weg­weisenden Entschei­dung hat das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) am 20. Dezem­ber 2022 (Az. 9 AZR 266/20) klargestellt, dass die Urlaub­sansprüche von Arbeit­nehmern nicht ohne weit­eres ver­jähren kön­nen. Gemäß diesem Urteil begin­nt die geset­zliche drei­jährige Ver­jährungs­frist für den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erst am Ende des Kalen­der­jahres, in dem der Arbeit­ge­ber den Arbeit­nehmer über seinen spez­i­fis­chen…