Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 20. Dezember 2022 (Az. 9 AZR 266/20) ein wichtiges Urteil gefällt, das die Verjährung von Urlaubsansprüchen betrifft. Demnach können Urlaubsansprüche nicht einfach verjähren. Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Urlaubsansprüche und die entsprechenden Verfallfristen informiert hat und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch nicht in Anspruch nimmt. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 20. Dezember 2022 (Az. 9 AZR 266/20) klargestellt, dass die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nicht ohne weiteres verjähren können. Gemäß diesem Urteil beginnt die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist für den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen spezifischen…