Urteile

“Urteile” sind formelle Entschei­dun­gen, die von einem Gericht am Ende eines Rechtsstre­its getrof­fen wer­den. Im Arbeit­srecht gibt es zwei Arten von Ver­fahren, in denen Urteile gefällt wer­den kön­nen: Urteils- und Beschlussver­fahren. Urteilsver­fahren betr­e­f­fen indi­vidu­elle arbeit­srechtliche Stre­it­igkeit­en, wie zum Beispiel Kündi­gungss­chutzk­la­gen oder Stre­it­igkeit­en über Lohn­zahlun­gen. Beschlussver­fahren hinge­gen betr­e­f­fen kollek­tive arbeit­srechtliche Stre­it­igkeit­en, wie zum Beispiel die Ausle­gung von Betrieb­svere­in­barun­gen oder Mitbes­tim­mungsrecht­en des Betrieb­srats. Urteile sind bindend für die beteiligten Parteien und kön­nen Präze­den­zfälle schaf­fen, die die Ausle­gung und Anwen­dung des Rechts in zukün­fti­gen ähn­lichen Fällen bee­in­flussen. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


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