“Urteile” sind formelle Entscheidungen, die von einem Gericht am Ende eines Rechtsstreits getroffen werden. Im Arbeitsrecht gibt es zwei Arten von Verfahren, in denen Urteile gefällt werden können: Urteils- und Beschlussverfahren. Urteilsverfahren betreffen individuelle arbeitsrechtliche Streitigkeiten, wie zum Beispiel Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über Lohnzahlungen. Beschlussverfahren hingegen betreffen kollektive arbeitsrechtliche Streitigkeiten, wie zum Beispiel die Auslegung von Betriebsvereinbarungen oder Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Urteile sind bindend für die beteiligten Parteien und können Präzedenzfälle schaffen, die die Auslegung und Anwendung des Rechts in zukünftigen ähnlichen Fällen beeinflussen. Lesen Sie in den folgenden Artikeln mehr zu diesem und anderen relevanten Themen.
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In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 20. Dezember 2022 (Az. 9 AZR 266/20) klargestellt, dass die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nicht ohne weiteres verjähren können. Gemäß diesem Urteil beginnt die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist für den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen spezifischen…