Verjährung

„Ver­jäh­rung“ bezeich­net in der Rechts­spra­che den Zeit­raum, nach des­sen Ablauf eine For­de­rung nicht mehr durch­ge­setzt wer­den kann. Dies bedeu­tet, dass nach Ablauf der Ver­jäh­rungs­frist der Schuld­ner die Leis­tung ver­wei­gern kann, selbst wenn die For­de­rung an sich noch besteht. Die Ver­jäh­rungs­fris­ten sind gesetz­lich gere­gelt und kön­nen je nach Art der For­de­rung vari­ie­ren. In vie­len Rechts­be­rei­chen, ein­schließ­lich des Arbeits­rechts, spie­len Ver­jäh­rungs­fris­ten eine wich­ti­ge Rol­le. Lesen Sie in den fol­gen­den Arti­keln mehr zu die­sem und ande­ren rele­van­ten The­men.


  • Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

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    Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

    In einer weg­wei­sen­den Ent­schei­dung hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) am 20. Dezem­ber 2022 (Az. 9 AZR 266/20) klar­ge­stellt, dass die Urlaubs­an­sprü­che von Arbeit­neh­mern nicht ohne wei­te­res ver­jäh­ren kön­nen. Gemäß die­sem Urteil beginnt die gesetz­li­che drei­jäh­ri­ge Ver­jäh­rungs­frist für den Anspruch auf bezahl­ten Jah­res­ur­laub erst am Ende des Kalen­der­jah­res, in dem der Arbeit­ge­ber den Arbeit­neh­mer über sei­nen spe­zi­fi­schen…