Verjährung

“Ver­jährung” beze­ich­net in der Rechtssprache den Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Forderung nicht mehr durchge­set­zt wer­den kann. Dies bedeutet, dass nach Ablauf der Ver­jährungs­frist der Schuld­ner die Leis­tung ver­weigern kann, selb­st wenn die Forderung an sich noch beste­ht. Die Ver­jährungs­fris­ten sind geset­zlich geregelt und kön­nen je nach Art der Forderung vari­ieren. In vie­len Rechts­bere­ichen, ein­schließlich des Arbeit­srechts, spie­len Ver­jährungs­fris­ten eine wichtige Rolle. Lesen Sie in den fol­gen­den Artikeln mehr zu diesem und anderen rel­e­van­ten Themen.


  • Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

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    Arbeitgeberpflichten und Urlaubsansprüche: BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte

    In ein­er weg­weisenden Entschei­dung hat das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) am 20. Dezem­ber 2022 (Az. 9 AZR 266/20) klargestellt, dass die Urlaub­sansprüche von Arbeit­nehmern nicht ohne weit­eres ver­jähren kön­nen. Gemäß diesem Urteil begin­nt die geset­zliche drei­jährige Ver­jährungs­frist für den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erst am Ende des Kalen­der­jahres, in dem der Arbeit­ge­ber den Arbeit­nehmer über seinen spez­i­fis­chen…