Vermittlungsprovision

Eine Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on ist eine Gebühr, die von einem Ver­mitt­ler oder Ver­mitt­lungs­un­ter­neh­men erho­ben wird, um erfolg­reich eine Dienst­leis­tung oder ein Pro­dukt zu ver­mit­teln. Sie dient als Ent­schä­di­gung für den Ver­mitt­ler und wird übli­cher­wei­se als Pro­zent­satz des Gesamt­prei­ses oder als fes­te Gebühr berech­net. Die Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on kann in ver­schie­de­nen Bran­chen wie Immo­bi­li­en, Ver­si­che­run­gen oder Rei­sen zum Ein­satz kom­men und ermög­licht es dem Ver­mitt­ler, von erfolg­rei­chen Ver­mitt­lun­gen zu pro­fi­tie­ren.


  • Schutz der Arbeitnehmerrechte: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Vermittlungsprovisionen

    /

    Schutz der Arbeitnehmerrechte: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Vermittlungsprovisionen

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt in Deutsch­land hat ein wich­ti­ges Urteil gefällt, das erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Arbeits­rech­te hat. In einem Fall, der am 20. Juni 2023 ent­schie­den wur­de, stell­te das Gericht fest, dass eine arbeits­ver­trag­li­che Rege­lung, die den Arbeit­neh­mer zur Erstat­tung einer Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on ver­pflich­tet, unwirk­sam ist. Die­ses Urteil hat weit­rei­chen­de Impli­ka­tio­nen für Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber glei­cher­ma­ßen und…