Versetzung


  • Bundesarbeitsgericht: Versetzung von Arbeitnehmern ins Ausland ist zulässig

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    Bundesarbeitsgericht: Versetzung von Arbeitnehmern ins Ausland ist zulässig

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einer Ent­schei­dung vom 30. Novem­ber 2022 (Akten­zei­chen: 5 AZR 336/21) fest­ge­stellt, dass Arbeit­ge­ber ihre Arbeit­neh­mer an einen Arbeits­ort des Unter­neh­mens im Aus­land ver­set­zen kön­nen, sofern im Arbeits­ver­trag nicht aus­drück­lich oder kon­klu­dent etwas ande­res ver­ein­bart wur­de. Der Klä­ger in die­sem Fall, ein Pilot, der seit Janu­ar 2018 bei einer inter­na­tio­nal täti­gen Flug­ge­sell­schaft…