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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 14. September 2022 (Aktenzeichen: 4 AZR 83/21) festgestellt, dass bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden kann. Diese ist auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von…