Die zunehmende Nutzung von Cloud Computing zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten spiegelt sich nicht ausreichend in Betriebsvereinbarungen wider. Besteht möglicherweise ein Mangel an Kenntnissen über den Umfang und die Auswirkungen dieser Veränderungen? Es ist möglich, dass viele Betriebsräte nicht erkennen, dass Anwendungen, die zuvor serverbasiert waren, nun — oft unbemerkt — in die Cloud überführt werden. Obwohl die Namen der Anwendungen gleich geblieben sind, haben sich wichtige Aspekte der Datenverarbeitung geändert. Zudem wird die steigende Komplexität der Systeme und der zugrundeliegenden Clouds oft zur Herausforderung, da Betriebsräte häufig nicht ausreichend Zeit haben, um sich damit auseinanderzusetzen. Welche Daten werden wo und von wem verarbeitet? Die Beantwortung dieser Frage kann sich zu einer zeitraubenden Aufgabe entwickeln, die Fachwissen und Engagement erfordert.
Die Auslagerung von Daten in Clouds kann für Unternehmen effizient sein, aber es ist wichtig, dass Betriebsräte weiterhin die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung zu überprüfen. Daher sollten Betriebsräte keinesfalls auf ihre Kontroll- und Mitbestimmungsrechte verzichten.
Die Studie “Cloud Computing” der Hans-Böckler-Stiftung, verfasst von Silke Greve, bietet einen detaillierten Einblick in dieses Thema. Sie beleuchtet die aktuellen Herausforderungen und gibt Empfehlungen für Betriebsräte. Die Studie umfasst 90 Seiten und ist Teil der “Study”-Reihe der Hans-Böckler-Stiftung, die die Buchreihe “edition Hans-Böckler-Stiftung” in elektronischer Form fortsetzt.
Weitere Informationen und den vollständigen Bericht finden Sie hier: Link zur Studie
Quelle: Greve, Silke: “Cloud Computing: Study der Hans-Böckler-Stiftung”, Düsseldorf, ISBN: 978–3‑86593–237‑2, 90 Seiten.
Die “Study”-Reihe setzt die Buchreihe “edition Hans-Böckler-Stiftung” in elektronischer Form fort.