Deutsche Gesetze

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Herausforderungen und Auswirkungen auf Unternehmen

Das Liefer­ket­ten­sorgfalt­spflicht­enge­setz (LkSG), oft auch ein­fach als Liefer­ket­tenge­setz beze­ich­net und am 1. Jan­u­ar 2023 in Kraft getreten, stellt Unternehmen vor neue Her­aus­forderun­gen. Es verpflichtet Unternehmen mit Haupt­sitz oder Haupt­nieder­las­sung in Deutsch­land und in der Regel mehr als 3000 Mitar­beit­ern (ab 1. Jan­u­ar 2024 mehr als 1000 Mitar­beit­ern), umfan­gre­iche Sorgfalt­spflicht­en zu erfüllen. Diese Sorgfalt­spflicht­en zie­len darauf ab, men­schen­rechtliche oder umwelt­be­zo­gene Risiken zu min­imieren und Ver­let­zun­gen men­schen­rechtlich­er oder umwelt­be­zo­gen­er Pflicht­en zu been­den oder zu mindern.

Die Sorgfalt­spflicht­en des LkSG sind umfassend und reichen von der Ein­rich­tung eines Risiko­man­age­ments über die Durch­führung regelmäßiger Risiko­analy­sen bis hin zur Doku­men­ta­tion und Berichter­stat­tung. Die konkrete Umset­zung dieser Anforderun­gen in der Prax­is ist jedoch nicht ein­deutig im Gesetz geregelt, was zu Unsicher­heit­en bei den Unternehmen führt.

Ein zen­traler Aspekt des LkSG ist die Weit­er­gabev­erpflich­tung der Sorgfalt­spflicht­en an Zulief­er­er. Dies bedeutet, dass auch Unternehmen, die die genan­nten Schwellen­werte nicht erre­ichen, indi­rekt von den Vor­gaben des LkSG betrof­fen sind. Um diese Anforderun­gen zu erfüllen, emp­fiehlt die Regierung die Erstel­lung von Ver­hal­tenskodizes für poten­zielle Ver­tragspart­ner, in denen die men­schen­rechtlichen Erwartun­gen konkretisiert werden.

Die Umset­zung des LkSG stellt Unternehmen vor erhe­bliche Her­aus­forderun­gen, ins­beson­dere in Bezug auf die Ver­trags­gestal­tung mit Zulief­er­ern. Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, welche Pflicht­en sie ihren Zulief­er­ern aufer­legen und welche Kon­trollmech­a­nis­men sie ein­richt­en, um die Ein­hal­tung der Sorgfalt­spflicht­en zu gewährleis­ten. Dabei müssen sie auch die Gren­zen des Rechts der All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen beachten.

Darüber hin­aus hat das LkSG Auswirkun­gen auf die Com­pli­ance-Struk­tur von Unternehmen. Es kön­nte notwendig sein, beste­hende Com­pli­ance-Struk­turen anzu­passen, um die Anforderun­gen des LkSG zu erfüllen. Unternehmen müssen auch berück­sichti­gen, dass das LkSG neben den men­schen­rechtlichen und umwelt­be­zo­ge­nen Pflicht­en auch weit­ere inter­na­tionale Stan­dards in der Liefer­kette imple­men­tieren könnte.

Ins­ge­samt erfordert das LkSG von Unternehmen ein hohes Maß an Sorgfalt und Anpas­sungs­fähigkeit. Es ist wichtig, dass Unternehmen die Anforderun­gen des LkSG ver­ste­hen und geeignete Maß­nah­men ergreifen, um diese zu erfüllen und gle­ichzeit­ig ihre Geschäft­sziele zu erre­ichen. Dabei spie­len Aspek­te wie die Ein­hal­tung inter­na­tionaler Stan­dards, der Schutz der Men­schen­rechte und umwelt­be­zo­gene Pflicht­en eine zen­trale Rolle.

Weitere Quellen

  1. Liefer­ket­ten­sorgfalt­spflicht­enge­setz: Was Unternehmen jet­zt wis­sen müssen: Dieser Artikel von EQS Group bietet einen umfassenden Überblick über das Liefer­ket­ten­sorgfalt­spflicht­enge­setz (LkSG), seine Anforderun­gen und Auswirkun­gen auf Unternehmen. Er erläutert die Sorgfalt­spflicht­en, die das Gesetz von Unternehmen ver­langt, und die Her­aus­forderun­gen, die sich aus sein­er Umset­zung ergeben.
  2. Liefer­ket­ten­sorgfalt­spflicht­enge­setz in der Umset­zung: Dieser Artikel des Han­dels­blatts geht auf die prak­tis­chen Aspek­te der Umset­zung des LkSG ein. Er betont die Notwendigkeit ein­er Anpas­sung der Com­pli­ance-Struk­turen von Unternehmen und die Rolle von Abhil­fe­maß­nah­men bei der Umset­zung des Gesetzes.
  3. Liefer­ket­ten­sorgfalt­spflicht­enge­setz: Diese Seite des Deutschen Nach­haltigkeit­skodex bietet Infor­ma­tio­nen zum LkSG und sein­er Bedeu­tung für die Bericht­spflicht­en von Unternehmen. Sie betont die Rolle des Geset­zes bei der Förderung von Nach­haltigkeit und sozialer Ver­ant­wor­tung in der Lieferkette.