Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oft auch einfach als Lieferkettengesetz bezeichnet und am 1. Januar 2023 in Kraft getreten, stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Es verpflichtet Unternehmen mit Hauptsitz oder Hauptniederlassung in Deutschland und in der Regel mehr als 3000 Mitarbeitern (ab 1. Januar 2024 mehr als 1000 Mitarbeitern), umfangreiche Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Diese Sorgfaltspflichten zielen darauf ab, menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken zu minimieren und Verletzungen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten zu beenden oder zu mindern.
Die Sorgfaltspflichten des LkSG sind umfassend und reichen von der Einrichtung eines Risikomanagements über die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen bis hin zur Dokumentation und Berichterstattung. Die konkrete Umsetzung dieser Anforderungen in der Praxis ist jedoch nicht eindeutig im Gesetz geregelt, was zu Unsicherheiten bei den Unternehmen führt.
Ein zentraler Aspekt des LkSG ist die Weitergabeverpflichtung der Sorgfaltspflichten an Zulieferer. Dies bedeutet, dass auch Unternehmen, die die genannten Schwellenwerte nicht erreichen, indirekt von den Vorgaben des LkSG betroffen sind. Um diese Anforderungen zu erfüllen, empfiehlt die Regierung die Erstellung von Verhaltenskodizes für potenzielle Vertragspartner, in denen die menschenrechtlichen Erwartungen konkretisiert werden.
Die Umsetzung des LkSG stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Vertragsgestaltung mit Zulieferern. Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, welche Pflichten sie ihren Zulieferern auferlegen und welche Kontrollmechanismen sie einrichten, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu gewährleisten. Dabei müssen sie auch die Grenzen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten.
Darüber hinaus hat das LkSG Auswirkungen auf die Compliance-Struktur von Unternehmen. Es könnte notwendig sein, bestehende Compliance-Strukturen anzupassen, um die Anforderungen des LkSG zu erfüllen. Unternehmen müssen auch berücksichtigen, dass das LkSG neben den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten auch weitere internationale Standards in der Lieferkette implementieren könnte.
Insgesamt erfordert das LkSG von Unternehmen ein hohes Maß an Sorgfalt und Anpassungsfähigkeit. Es ist wichtig, dass Unternehmen die Anforderungen des LkSG verstehen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu erfüllen und gleichzeitig ihre Geschäftsziele zu erreichen. Dabei spielen Aspekte wie die Einhaltung internationaler Standards, der Schutz der Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten eine zentrale Rolle.
Weitere Quellen
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen: Dieser Artikel von EQS Group bietet einen umfassenden Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), seine Anforderungen und Auswirkungen auf Unternehmen. Er erläutert die Sorgfaltspflichten, die das Gesetz von Unternehmen verlangt, und die Herausforderungen, die sich aus seiner Umsetzung ergeben.
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Umsetzung: Dieser Artikel des Handelsblatts geht auf die praktischen Aspekte der Umsetzung des LkSG ein. Er betont die Notwendigkeit einer Anpassung der Compliance-Strukturen von Unternehmen und die Rolle von Abhilfemaßnahmen bei der Umsetzung des Gesetzes.
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Diese Seite des Deutschen Nachhaltigkeitskodex bietet Informationen zum LkSG und seiner Bedeutung für die Berichtspflichten von Unternehmen. Sie betont die Rolle des Gesetzes bei der Förderung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung in der Lieferkette.