Deutsche Gesetze

Die CSRD-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitswesen

Die Cor­po­rate Sus­tain­abil­i­ty Report­ing Direc­tive (CSRD) der Europäis­chen Union, die seit Jan­u­ar 2023 die bish­erige CSR-Richtlin­ie ablöst, hat das Poten­zial, die Nach­haltigkeits­berichter­stat­tung von Unternehmen grundle­gend zu verän­dern. Mit der CSRD wer­den die Anforderun­gen an die nicht­fi­nanzielle Berichter­stat­tung von Unternehmen erhe­blich erweit­ert und ver­schärft. Dies hat auch Auswirkun­gen auf das Gesund­heitswe­sen, ins­beson­dere auf Kranken­häuser und Klinikgruppen.

Die CSRD gilt für alle großen Unternehmen, die mehr als 500 Mitar­beit­er beschäfti­gen und entwed­er börsen­notiert sind oder bes­timmte Bilanz­sum­men- und Umsatzschwellen über­schre­it­en. Darüber hin­aus sind auch Unternehmen betrof­fen, die öffentliche Inter­essen berühren, wie beispiel­sweise Kred­itin­sti­tute und Ver­sicherung­sun­ternehmen, unab­hängig von ihrer Größe. Dies bedeutet, dass viele Kranken­häuser und Klinikgrup­pen, ins­beson­dere solche, die Teil größer­er Gesund­heit­skonz­erne sind, ab dem Geschäft­s­jahr 2025 ihrer Bericht­spflicht nachkom­men müssen.

Die CSRD erfordert, dass Unternehmen, ein­schließlich Kranken­häuser und Klinikgrup­pen, ihre Nach­haltigkeit­sleis­tung durch Inno­va­tion­sprozesse fördern und die Auswirkun­gen dieser Prozesse ent­lang der Wertschöp­fungs­kette im Sinne ein­er nach­halti­gen Entwick­lung dar­legen. Darüber hin­aus müssen sie erläutern, wie Geschäftspart­ner und andere Akteure inner­halb der Wertschöp­fungs­kette in Inno­va­tion­sprozesse einge­bun­den sind.

Für Kranken­häuser und Klinikgrup­pen bedeutet dies, dass sie ihre Einkaufs- und Beschaf­fungsrichtlin­ien unter Nach­haltigkeit­saspek­ten anpassen müssen. Dies kön­nte beispiel­sweise den Einkauf von Fair­trade-Pro­duk­ten oder die Zusam­me­nar­beit mit Liefer­an­ten bein­hal­ten, die in umweltscho­nende Pro­duk­tionsver­fahren investieren. Darüber hin­aus kön­nten sie durch die Min­imierung von Mate­ri­alein­satz und Energie­ver­brauch bei einge­set­zten Pro­duk­ten Kosten senken und Ressourcen schonen.

Ein weit­er­er wichtiger Aspekt ist die Ver­wen­dung von ökol­o­gis­chen und nach­halti­gen Pro­duk­ten, ins­beson­dere bei medi­zinis­chen Ver­brauch­sar­tikeln wie Ein­weg-Ver­bands­ma­te­r­i­al, Kanülen und Spritzen. Kranken­häuser und Klinikgrup­pen müssen bei der Auswahl von Liefer­an­ten und neuen Pro­duk­ten Umwelt- und Nach­haltigkeit­sla­beln beachten.

Die CSRD-Richtlin­ie stellt Kranken­häuser und Klinikgrup­pen vor neue Her­aus­forderun­gen, bietet aber auch Chan­cen. Durch die Imple­men­tierung von nach­halti­gen Prak­tiken kön­nen sie nicht nur ihre Com­pli­ance mit der CSRD sich­er­stellen, son­dern auch ihre all­ge­meine Nach­haltigkeit­sleis­tung verbessern und einen pos­i­tiv­en Beitrag zur Gesellschaft leisten.