Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union, die seit Januar 2023 die bisherige CSR-Richtlinie ablöst, hat das Potenzial, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen grundlegend zu verändern. Mit der CSRD werden die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen erheblich erweitert und verschärft. Dies hat auch Auswirkungen auf das Gesundheitswesen, insbesondere auf Krankenhäuser und Klinikgruppen.
Die CSRD gilt für alle großen Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und entweder börsennotiert sind oder bestimmte Bilanzsummen- und Umsatzschwellen überschreiten. Darüber hinaus sind auch Unternehmen betroffen, die öffentliche Interessen berühren, wie beispielsweise Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Dies bedeutet, dass viele Krankenhäuser und Klinikgruppen, insbesondere solche, die Teil größerer Gesundheitskonzerne sind, ab dem Geschäftsjahr 2025 ihrer Berichtspflicht nachkommen müssen.
Die CSRD erfordert, dass Unternehmen, einschließlich Krankenhäuser und Klinikgruppen, ihre Nachhaltigkeitsleistung durch Innovationsprozesse fördern und die Auswirkungen dieser Prozesse entlang der Wertschöpfungskette im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung darlegen. Darüber hinaus müssen sie erläutern, wie Geschäftspartner und andere Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette in Innovationsprozesse eingebunden sind.
Für Krankenhäuser und Klinikgruppen bedeutet dies, dass sie ihre Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinien unter Nachhaltigkeitsaspekten anpassen müssen. Dies könnte beispielsweise den Einkauf von Fairtrade-Produkten oder die Zusammenarbeit mit Lieferanten beinhalten, die in umweltschonende Produktionsverfahren investieren. Darüber hinaus könnten sie durch die Minimierung von Materialeinsatz und Energieverbrauch bei eingesetzten Produkten Kosten senken und Ressourcen schonen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verwendung von ökologischen und nachhaltigen Produkten, insbesondere bei medizinischen Verbrauchsartikeln wie Einweg-Verbandsmaterial, Kanülen und Spritzen. Krankenhäuser und Klinikgruppen müssen bei der Auswahl von Lieferanten und neuen Produkten Umwelt- und Nachhaltigkeitslabeln beachten.
Die CSRD-Richtlinie stellt Krankenhäuser und Klinikgruppen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Durch die Implementierung von nachhaltigen Praktiken können sie nicht nur ihre Compliance mit der CSRD sicherstellen, sondern auch ihre allgemeine Nachhaltigkeitsleistung verbessern und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten.