Deutsche Gesetze

Equal Pay, Gender Pay Gap und Durchsetzung der Lohngleichheit

Die Loh­nun­gle­ich­heit zwis­chen Män­nern und Frauen, bekan­nt als Gen­der Pay Gap, beste­ht immer noch in Deutsch­land. Trotz­dem gibt es pos­i­tive Entwick­lun­gen, die zur Bekämp­fung dieser Ungle­ich­heit beitra­gen. Eine weg­weisende Entschei­dung des Bun­de­sar­beits­gerichts hat kür­zlich den Equal-Pay-Grund­satz gestärkt und verdeut­licht, dass von diesem Grund­satz nicht abgewichen wer­den darf, nur weil ein männlich­er Kol­lege ein höheres Gehalt fordert und der Arbeit­ge­ber dem nachgibt (Urteil v. 16.01.2023, Az. 8 AZR 450/21). Dieses Urteil unter­stre­icht die Bedeu­tung der Durch­set­zung von Equal Pay und trägt dazu bei, den Gen­der Pay Gap in Deutsch­land zu verringern.

Aktueller Stand und Entwicklung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland und Europa

Laut dem Sta­tis­tis­chen Bun­de­samt betrug der unbere­inigte Gen­der Pay Gap in Deutsch­land im Jahr 2020 19 Prozent. Das heißt, dass Frauen im Durch­schnitt 19 Prozent weniger pro Stunde ver­di­en­ten als Män­ner. Damit lag Deutsch­land deut­lich über dem EU-Durch­schnitt von 14 Prozent. Der bere­inigte Gen­der Pay Gap, der nur die Loh­nun­ter­schiede bei ver­gle­ich­baren Tätigkeit­en und Qual­i­fika­tio­nen berück­sichtigt, lag in Deutsch­land im Jahr 2018 bei 6 Prozent. Das bedeutet, dass Frauen auch bei gle­ich­er oder gle­ich­w­er­tiger Arbeit weniger ver­di­en­ten als Män­ner. Der Gen­der Pay Gap hat sich in den let­zten Jahren nur langsam ver­ringert. Zwis­chen 2010 und 2020 sank er in Deutsch­land um 2 Prozent­punk­te, während er in der EU um 1 Prozent­punkt sank.

Hauptursachen für geschlechterspezifische Entgeltungleichheit

Die Gründe für die Ent­gel­tun­gle­ich­heit zwis­chen Frauen und Män­nern sind vielfältig und kom­plex. Sie hän­gen sowohl mit indi­vidu­ellen Fak­toren als auch mit struk­turellen Prob­le­men zusam­men. Zu den indi­vidu­ellen Fak­toren gehören unter anderem die Berufs- und Branchen­wahl, die Qual­i­fika­tio­nen, die Erwerb­s­bi­ografie, die Arbeit­szeit und die Ver­hand­lungs­bere­itschaft. Frauen sind häu­figer in schlechter bezahlten Berufen und Branchen tätig, haben niedrigere Qual­i­fika­tio­nen oder unter­brechen ihre Erwerb­stätigkeit wegen Kinder­be­treu­ung oder Pflege von Ange­höri­gen. Außer­dem arbeit­en sie öfter in Teilzeit oder Mini­jobs und ver­han­deln sel­tener über ihr Gehalt als Män­ner. Zu den struk­turellen Prob­le­men gehören unter anderem die man­gel­nde Anerken­nung und Bew­er­tung von typ­isch weib­lichen Tätigkeit­en, die geringe Durch­läs­sigkeit zwis­chen Berufen und Branchen, die ungle­iche Verteilung von Führungspo­si­tio­nen, die fehlende Vere­in­barkeit von Beruf und Fam­i­lie sowie die Diskri­m­inierung auf dem Arbeits­markt. Diese Fak­toren führen dazu, dass Frauen sys­tem­a­tisch benachteiligt wer­den und weniger Einkom­mens- und Auf­stiegschan­cen haben als Männer.

Rechtliche Grundlagen und Instrumente zur Förderung von Equal Pay und Lohngleichheit

Die Gle­ich­be­hand­lung von Frauen und Män­nern bei der Ent­loh­nung ist sowohl auf nationaler als auch auf europäis­ch­er Ebene geset­zlich ver­ankert. In Deutsch­land gilt das All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG), das Diskri­m­inierung auf­grund des Geschlechts ver­bi­etet. Außer­dem gibt es das Ent­gelt­trans­paren­zge­setz (Ent­g­TranspG), das seit 2017 in Kraft ist. Dieses Gesetz soll mehr Trans­parenz über die Gehaltsstruk­turen in Unternehmen schaf­fen und Beschäftigten einen indi­vidu­ellen Auskun­ft­sanspruch über das durch­schnit­tliche Ent­gelt ihrer Kol­le­gen des anderen Geschlechts geben. Auf europäis­ch­er Ebene gibt es die Richtlin­ie 2006/54/EG zur Ver­wirk­lichung des Grund­satzes der Gle­ich­be­hand­lung von Män­nern und Frauen in Arbeits- und Beschäf­ti­gungs­fra­gen, die unter anderem das Prinzip des gle­ichen Ent­gelts für gle­iche oder gle­ich­w­er­tige Arbeit festschreibt. Im Jahr 2021 hat die Europäis­che Kom­mis­sion einen Vorschlag für eine neue Richtlin­ie zur Lohn­trans­parenz vorgelegt, die unter anderem verpflich­t­ende Ent­gelt­berichte, verbindliche Ent­gelt­prüfver­fahren und verbesserte Rechtss­chutzmöglichkeit­en für Beschäftigte vorsieht.

Praktische Maßnahmen und Initiativen zur Verminderung des Gender Pay Gap

Neben den rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen gibt es auch ver­schiedene prak­tis­che Maß­nah­men und Ini­tia­tiv­en, die dazu beitra­gen sollen, die geschlechter­spez­i­fis­che Ent­gel­tun­gle­ich­heit zu ver­ringern. Dazu gehören zum Beispiel Tar­ifverträge und Betrieb­svere­in­barun­gen, die faire und trans­par­ente Ent­gel­tregelun­gen fes­tle­gen. Außer­dem gibt es ver­schiedene Instru­mente zur Analyse und Bew­er­tung von Ent­gelt­struk­turen, wie zum Beispiel das Logib-D-Tool des Bun­des­fam­i­lien­min­is­teri­ums oder das EG-Check-Tool der Hans-Böck­ler-Stiftung. Diese Tools ermöglichen es Unternehmen, ihren Gen­der Pay Gap zu ermit­teln und mögliche Ursachen dafür zu iden­ti­fizieren. Darüber hin­aus gibt es ver­schiedene Zer­ti­fizierun­gen und Ausze­ich­nun­gen, die Unternehmen für ihr Engage­ment für Equal Pay und Lohn­gle­ich­heit anerken­nen, wie zum Beispiel das Total E‑Qual­i­ty-Prädikat oder den Equal Pay Award. Schließlich gibt es auch zahlre­iche Sen­si­bil­isierungskam­pag­nen und Infor­ma­tion­sange­bote, die das Bewusst­sein für das The­ma Equal Pay und Lohn­gle­ich­heit in der Öffentlichkeit erhöhen sollen, wie zum Beispiel der Equal Pay Day oder die Ini­tia­tive Klischeefrei.

Herausforderungen und Grenzen bei der Umsetzung und Überprüfung von Equal Pay und Lohngleichheit:

Trotz der vorhan­de­nen rechtlichen und prak­tis­chen Maß­nah­men zur Förderung von Equal Pay und Lohn­gle­ich­heit gibt es immer noch viele Her­aus­forderun­gen und Gren­zen bei der Umset­zung und Über­prü­fung dieser Ziele. Eine Her­aus­forderung ist die Daten­qual­ität und ‑ver­füg­barkeit. Es fehlen oft ver­gle­ich­bare und aktuelle Dat­en über die Ent­gelt­struk­turen in Unternehmen und Branchen, die eine objek­tive Bew­er­tung von Equal Pay und Lohn­gle­ich­heit ermöglichen wür­den. Eine weit­ere Her­aus­forderung ist die Rechts­durch­set­zung. Viele Beschäftigte ken­nen ihre Rechte nicht oder scheuen sich, sie einzu­fordern, aus Angst vor Repres­salien oder man­gel­n­dem Ver­trauen in die Jus­tiz. Außer­dem sind die rechtlichen Instru­mente oft zu kom­pliziert oder zu schwach, um eine wirk­same Durch­set­zung von Equal Pay und Lohn­gle­ich­heit zu gewährleis­ten. Eine Gren­ze ist die Berück­sich­ti­gung von indi­vidu­ellen Fak­toren. Es ist schwierig, alle Fak­toren, die Ein­fluss auf die Ent­gel­tun­gle­ich­heit haben, zu erfassen und zu quan­tifizieren, wie zum Beispiel die per­sön­lichen Präferen­zen, Fähigkeit­en oder Erwartun­gen der Beschäftigten. Eine weit­ere Gren­ze ist die Besei­t­i­gung von struk­turellen Prob­le­men. Es ist notwendig, tief­greifende Verän­derun­gen in den gesellschaftlichen Nor­men, Werten und Rol­len­bildern zu bewirken, um eine echte Gle­ich­stel­lung von Frauen und Män­nern in allen Lebens­bere­ichen zu erreichen.

Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse und Argumente

In diesem Artikel wurde gezeigt, dass Equal Pay, Gen­der Pay Gap und Lohn­gle­ich­heit wichtige The­men sind, die sowohl die wirtschaftliche als auch die soziale Sit­u­a­tion von Frauen betr­e­f­fen. Es wurde dargestellt, wie hoch der Gen­der Pay Gap in Deutsch­land und Europa ist und welche Ursachen dafür ver­ant­wortlich sind. Außer­dem wur­den die rechtlichen Grund­la­gen und Instru­mente sowie die prak­tis­chen Maß­nah­men und Ini­tia­tiv­en zur Förderung von Equal Pay und Lohn­gle­ich­heit vorgestellt. Das weg­weisende Urteil des Bun­de­sar­beits­gerichts hat gezeigt, dass von Equal Pay nicht abgewichen wer­den darf, nur weil ein männlich­er Kol­lege ein höheres Gehalt fordert. Dies trägt zur Stärkung der Durch­set­zung von Equal Pay und zur Ver­ringerung des Gen­der Pay Gaps bei. Trotz der Her­aus­forderun­gen und Gren­zen bei der Umset­zung und Über­prü­fung von Equal Pay und Lohn­gle­ich­heit ist es entschei­dend, dass weit­er­hin Maß­nah­men ergrif­f­en wer­den, um eine gerechte Ent­loh­nung für Frauen zu gewährleis­ten und die Chan­cen­gle­ich­heit auf dem Arbeits­markt zu fördern.