In einem Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europische Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten mssen, ein System einzurichten, mit dem die tgliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dieses Urteil erging in Reaktion auf eine Klage der spanischen Gewerkschaft Federacin de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) gegen die Deutsche Bank SAE. Die CCOO argumentierte, dass ein solches System die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und die Bereitstellung von Informationen ber monatliche berstunden an Gewerkschaftsvertreter ermglichen wrde.
Das Gericht stellte fest, dass ohne ein System zur Messung der tglichen Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers weder die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Anzahl der berstunden objektiv und zuverlssig ermittelt werden kann. Daher wre es fr die Arbeitnehmer uerst schwierig oder sogar praktisch unmglich, ihre Rechte durchzusetzen.
Die Mitgliedstaaten mssen daher die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, zuverlssiges und zugngliches System einzurichten, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tgliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Es liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen und dabei gegebenenfalls die Besonderheiten des jeweiligen Ttigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Gre, bestimmter Unternehmen zu bercksichtigen.