justitia, goddess, goddess of justice

Missbräuchliche Geltendmachung eines betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

In einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 42/17) hat das Bun­de­sar­beits­gericht (BAG) Gren­zen für den Unter­las­sungsanspruch des Betrieb­srats bei Ver­let­zung seines Mitbes­tim­mungsrechts aus § 87 BetrVG gezogen.

In dem konkreten Fall ging es um einen Betrieb­srat in ein­er Klinik, der den Arbeit­ge­ber auf Unter­las­sung der Auf­stel­lung von Dien­st­plä­nen ohne seine Mitwirkung verk­lagte. Der Betrieb­srat hat­te jedoch in fast allen Monat­en kein­er­lei Bere­itschaft gezeigt, noch vor Recht­skraft des Beschlusses einen Ter­min zur Ver­hand­lung in der Eini­gungsstelle abzustimmen.

Das BAG stellte fest, dass eine gegen den Grund­satz der ver­trauensvollen Zusam­me­nar­beit ver­stoßende und damit unzuläs­sige Recht­sausübung vor­liegen kann, wenn sich eine Betrieb­spartei auf eine for­male Recht­spo­si­tion beruft, die sie durch ein in erhe­blichem Maße eigenes betrieb­sver­fas­sungswidriges Ver­hal­ten erlangt hat.